FAQs

Wie an Musikschulen* allgemein üblich sind auch bei uns die Abmeldefristen immer zum Schulhalbjahres-, bzw. Schuljahresende, also zu Ende Februar und zu Ende August,  möglich. Die Abmeldefristen sind vertraglich auf 8 Wochen zum Ende Feb. bzw. Ende Aug. festgelegt. 

Bitte beachten Sie die vertraglichen Abmeldefristen und unterschreiben Sie den Unterrichtsvertrag bitte nur, wenn Sie mit den AGBs und den dort festgelegten Abmeldefristen einverstanden sind. Ein nachverhandeln ist verständlicherweise leider nicht möglich. 

Deshalb stets unsere Bitte die Anmeldung/Unterrichtsvertrag genau zu lesen, bzw. bei Unklarheiten vor Abschluss des Unterrichtsvertrages nachzufragen. 

Falls Sie bereits Unterricht wahrnehmen:
Ihr unterzeichnetes Vertrags-Exemplar haben Sie nach Ihrer Anmeldung  bestätigt und auf dem Postweg (keine eMail) zugeschickt bekommen.  Eine Kopie senden wir Ihnen gerne auf Anfrage nochmals per E-Mail. 

*viele Schulen haben auch verlängerte Schuljahre, d.h. ein Beenden ist erst zum Ende Sept. oder Ende März möglich, dies ist bei uns nicht der Fall! 

Sie begleichen im Monat August die letzte Rate für die Unterrichtseinheiten des vergangen Schuljahres! 

Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr die in 12 Teilbeträge aufgeteilt werden kann. Sie kann gerne auch jährlich, halbjährlich oder eben auch in monatlichen Raten/Teilbeträgen beglichen werden. Somit ist bei einer Abmeldung, August der letzte zu begleichende Teilbetrag/Rate (1/12 d. Jahresgebühr).

Mit der Jahresgebühr bzw. den monatlichen Raten werden also alle in einem Unterrichtsjahr erteilten Unterrichtseinheiten beglichen. Keine Ferienzeiten! 

Würden wir die Gebühr in 1/11 aufteilen wären unsere Gebühren nicht mehr transparent/vergleichbar, da alle Musikschulen mit dem 1/12 Modell arbeiten und auch dort das Unterrichtsverhältnis zum Ende August beendet wird. (Vielerorts auch erst zum Ende März, Ende September). Zudem würde sich (Jahresgebühr durch 11) die monatliche Gebühr entsprechend erhöhen. 

Weiteres hierzu finden Sie auch im Unterrichtsvertrag unter Punkt 3. 

Um in Deutschland eine Musikschule zu betreiben, sind erheblicher Aufwand, starkes Engagement, Eigeninitiative und viel Herzblut erforderlich. Dies umfasst eine Vielzahl administrativer Aufgaben, wie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, das Management von Finanzen und Personal. Zudem müssen sich die Betreiber mit den spezifischen Anforderungen des Bildungssektors auseinandersetzen, einschließlich der Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Unterrichtsangebots.

Wie bei allen anderen Musikschulen oder auch Unternehmen, Firmen und Betrieben, Versicherungen etc.  funktioniert ein Betrieb, Schulbetrieb/Unterricht eben dann, wenn sich die Vertragsparteien an die zuvor geschlossenen Verträge halten.

Solange sich alle Parteien an die Vereinbarungen halten, kann auch unser Schulbetrieb bestehen und ist auch in Zukunft nicht gefährdet, plan- und kalkulierbar. Wie eben in vielen andren Branchen auch. 

Wie andere Betriebe auch, brauchen wir  für interne Abläufe,  Mieten, Versicherungen, KSK-Abgaben, Lehrkräfte und Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes Planungssicherheit, weshalb die Unterrichtsbedingungen im Unterrichtsvertrag eindeutig festgehalten werden. 

Ein während des laufenden Schuljahres frei werdender Platz kann leider nicht immer ohne weiteres neu besetzt werden.
Dennoch: Was möglich ist versuchen wir möglich zu machen, bitten aber um Verständnis, dass es auch für alle Seiten, also für sie/aktueller Schüler/Eltern, neuer Schüler/Eltern, Lehrer, Schule und Leitung passen muss. Solche Ausnahmen oder nachträgliche „Special Agreements“ sind oft aufwendiger als es vielleicht nach außen erscheinen mag und können kein vertraglicher Bestandteil sein oder werden. 

Ein vertragsgemäßer Ausstieg ist stets die sauberste und beste Variante, erspart zusätzliche Abläufe und manchmal auch ggf. sich nachziehenden Ärger. Sollte ein „fliegender Wechsel“ aber unproblematisch umsetzbar sein, werden wir dies selbstverständlich versuchen!  Bitte beachten Sie auch, dass kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht.

Wir können Ihnen anbieten, dass potentielle neue Interessenten Ihren Unterrichtsplatz übernehmen. Dazu muss natürlich ein Interessent zum passenden Zeitpunkt vorhanden sein und auch die Unterrichtszeit muss passen. Ist dies nicht der Fall  informieren wir Sie gerne wenn neue, zeitlich passende Anfragen bei uns eintreffen. 

Weiterhin muss ein neuer InteressentIn nach dem Schnupperkurs auch bleiben um Ihre restliche Vertragslaufzeit (ist stets zu 99% der Fall) zu übernehmen.

Wenn das eine für Sie interessante Option sein sollte, senden wir Ihnen bei Wunsch gerne weitere Infos. Eine Garantie können wir jedoch nicht aussprechen, es bleibt ein entgegenkommen. 

Die Stunden bitten wir bis dahin gewohnt wahrzunehmen.

BTW:  Die Stunde gehört Ihnen! Sie können die Unterrichtseinheit auch an Freunde, Verwandte oder sich selbst weitergeben! Die Laufzeiten, sind überschaubar, fair und in D allgemein an Musikschulen üblich. 

Wenn Fragen offen sind, sprechen Sie uns rechtzeitig an! 

Die Lehrer sind auf allen Kanälen erreichbar und stets für ein Gespräch offen.

Gibt es Fragen darüber hinaus, wenden Sie sich jederzeit an die Schulleitung. Uns liegt sehr viel daran, dass unser Schüler-Eltern-Lehrer-Schule-Verhältnis stets freundlich, freundschaftlich, herzlich ist und bleibt. 

Unser Focus liegt auf dem Unterrichten – das Bürokratische ist nicht unser Hauptgeschäft, muss aber leider auch sein.

Was möglich ist, wird möglich gemacht, aber es muss natürlich auch für alle Seiten sowohl vertraglich oder bei einem entgegenkommen immer fair (auch gegenüber anderen Schülern), ehrlich, verhältnismäßig und realistisch für alle Seiten sein. 

Grundlage bleiben deshalb zunächst die geschlossenen Verträge, darüber hinaus werden wir immer schauen, ob wir eine Lösung finden. Bitten aber auch um Verständnis, wenn es auf die schnelle keine außervertragliche Möglichkeit gibt. 

Sollten noch Fragen offen sein, schreiben Sie uns. 

Ungeahnte Situationen können jeden von uns treffen. Manchmal gerät man dadurch unverschuldet in eine Lage, in der es schwierig wird, vertragliche Verpflichtungen einzuhalten. In solchen besonderen Fällen bitten wir Sie, offen und persönlich mit uns das Gespräch zu suchen. 

Gemeinsam finden wir dann u.U. auch Lösungen, die sowohl Ihren Bedürfnissen in dieser Situation, als auch unseren vertraglichen Vereinbarungen gerecht werden.