Agreement f. vorzeitigen Ausstieg bei pro-Drum

Nehmen Sie sich kurz Zeit um das Agreement zu verstehen

Gemäß des mit pro-Drum geschlossenen Unterrichtsvertrages ist ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Unterrichtsverhältnis nicht vorgesehen. Ein Beenden des Unterrichtsvertrages ist i.d.R. grundsätzlich wie vertraglich festgelegt zum 31.08. oder 28./29.02. mit einer Abmeldefrist von 8 Wochen möglich. 

Das Agreement ist kein Vertragsbestandteil, lediglich ein Angebot.

Eine reguläre, Abmeldung unter Einhaltung aller Termin- und Abmeldefristen ist allgemein an Musikschulen üblich und stellt für uns auch organisatorisch sowie buchhalterisch die beste Form dar und bevorzugen wir stets. Auch wenn nach außen vielleicht nicht so wahrgenommen ist es stets recht aufwendig so einen „fliegenden Wechsel“ vorzunehmen. 

Auch hier gilt bei uns: Man kann über alles reden, aber es muss für alle Seiten passen und fair bleiben! Wir können unseren Schulbetrieb dann aufrechte erhalten, wenn sich alle Vertragsparteien an die geschlossen Vereinbarungen halten. 

Vorgehensweise bei einem vorzeitigen Ausstieg: 

  1. Voraussetzung ist, dass wir eine neue Anfrage/Interessenten/in bekommen, der zu Ihrem Termin den Unterricht wahrnehmen kann. Dies ist leider nicht planbar, da unsere Hauptaufnahmetermine September und März sind. Dennoch kann es sein, dass auch außerhalb dieser Zeiten neue Anfragen vorliegen oder eintreffen.
  2. Sie stellen einem eventuellen neuen Interessenten (sofern dieser zu Ihrem Unterrichtstermin Zeit hat) eine Unterrichtseinheit als Probestunde zur Verfügung. Entscheidet sich der neue Interessent nach dieser Probestunde für einen Schnupperkurs, kann mit dem Unterricht pausiert werden – Ihr Unterrichtsvertrag ruht nun für diese Schnupperkurs-Zeit! Der Schnupperkurs für den neuen Interessenten läuft über 5 Unterrichtseinheiten. Die Mehrzahl der Schüler bleiben nach diesem Schnupperkurs. Somit wäre Ihr Unterrichtsvertrag mit nur einer von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterrichtseinheit aufgelöst.
  3. Bereits entrichtete Gebühren (ggf. für den aktuellen Monat) können nicht zurückerstattet werden. Im schlechtesten Fall entfallen Ihnen dadurch ca. 1-3 Unterrichtseinheiten. Die folgenden Zeit pausiert die Beitragspflicht, sofern der neue Interessent nach seinem Schnupperkurs (6 Unterrichtseinheiten) in ein reguläres Unterrichtsverhältnis wechselt.  Ist dies jedoch nicht der Fall läuft Ihr Unterrichtsverhältnis zahlungspflichtig bis Vertragende und die Unterrichtseinheiten können von Ihnen wie gewohnt wahrgenommen werden. Die Beitragspflicht  setzt wieder ein (kommt aber wirklich sehr, sehr selten vor).
  4. Besonderes: Vorzeitiger Ausstieg nach dem 28./29. Februar:  Die Rate für den Monat August (zum Schuljahresende) ist in jedem Fall zu entrichten und wäre auch bei einem regulären Ausstieg die letzte Rate. Dennoch haben Sie durch den vorzeitigen Ausstieg natürlich einen Gebühren-Vorteil. Für August bzw. direkt nach vorzeitigem Ende findet also nochmals die Abbuchung einer Monats/Teilzahlung für den Monat August statt. Bitte veranlassen Sie hierfür keine Rücklastschrift! 
    Läuft der Schnupperkurs des Neueinsteigers über Ferienzeiten, wird Ihnen ggf. nochmals ein Teilbetrag per Lastschrift abgebucht. Dies ist der Fall, da unsere Gebühr als Jahresgebühr kalkuliert ist und die Schnupperkursler zunächst nur effektive Unterrichtseinheiten berechnet bekommen.