Agreement f. vorzeitigen Ausstieg bei pro-Drum
Nehmen Sie sich kurz Zeit um das Agreement zu verstehen
Gemäß des mit pro-Drum geschlossenen Unterrichtsvertrages ist ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Unterrichtsverhältnis nicht vorgesehen. Ein Beenden des Unterrichtsvertrages ist i.d.R. grundsätzlich wie vertraglich festgelegt zum 31.08. oder 28./29.02. mit einer Abmeldefrist von 8 Wochen möglich.
Das Agreement ist kein Vertragsbestandteil, lediglich ein Angebot.
Eine reguläre, Abmeldung unter Einhaltung aller Termin- und Abmeldefristen ist allgemein an Musikschulen üblich und stellt für uns auch organisatorisch sowie buchhalterisch die beste Form dar und bevorzugen wir stets. Auch wenn nach außen vielleicht nicht so wahrgenommen ist es stets recht aufwendig so einen „fliegenden Wechsel“ vorzunehmen.
Auch hier gilt bei uns: Man kann über alles reden, aber es muss für alle Seiten passen und fair bleiben! Wir können unseren Schulbetrieb dann aufrechte erhalten, wenn sich alle Vertragsparteien an die geschlossen Vereinbarungen halten.
Vorgehensweise bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Unterrichtsvertrag:
Ein vorzeitiger Ausstieg ist möglich, wenn wir einen neuen Interessenten finden, der Ihren Unterrichtsplatz übernimmt. Dies ist jedoch nicht planbar, da unsere Hauptaufnahmezeiten im September und März liegen. Trotzdem kann es auch außerhalb dieser Zeiten neue Anfragen geben. Wartelistenschüler geben sehr oft genaue Terminwünsche an. So kann es sein, dass selbst bei einer gefüllten Warteliste nicht immer eine Möglichkeit besteht.
So funktioniert der Ausstieg:
1.Probestunde
Wenn sich ein neuer Interessent findet, der zu Ihrem bisherigen Unterrichtstermin Zeit hat, bieten wir ihm Ihre Unterrichtseinheit als Probestunde an.
2.Schnupperkurs
Entscheidet sich der Interessent im Anschluss für unseren Schnupperkurs (5 Unterrichtseinheiten), wird Ihr Vertrag für diese Zeit pausiert.
Bleibt der neue Schüler nach dem Schnupperkurs dauerhaft, wird Ihr Vertrag beendet.
→ Bereits gezahlte Beiträge (z. B. für den laufenden Monat) können nicht erstattet werden.
Es können dadurch ca. 1–3 Unterrichtseinheiten verloren gehen.
4.Was passiert nach dem Schnupperkurs?
◦Bleibt der neue Schüler: Ihr Vertrag ist beendet, die Beitragspflicht entfällt.
◦Steigt der neue Schüler wieder aus: Ihr Vertrag läuft regulär weiter, und Sie können wieder am Unterricht teilnehmen. Die Beitragspflicht wird dann wieder aktiviert – passiert jedoch sehr selten.
→ Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift, dies verursacht zusätzliche Kosten. Vielen Dank!